Grundlage
Freiberuflicher in Deutschland sind in ihrer Preisgestaltung nicht vollkommen frei, sondern durch gesetzliche und/oder berufsständische Gebührenordnungen dazu verpflichtet, ihre Honorare in diesem Rahmen vorhersehbar, nachvollziehbar und damit transparenter zu gestalten.
Nur die freiberuflich tätigen Logopäden, Stimm-,Sprech-undSprachheiltherapeuten, Ergo-und Physiotherapeuten sowie Podologen haben keinen solchen formalen Rahmen.
Dennoch muss die Preisgestaltung für den Patienten , nach dem Patientenrechtegesetz, nachvollziehbar und einsehbar sein.
Dieser ungeregelte Zustand führt im Ergebnis dazu, dass Kostenträger über ihre versicherten Patienten regelmäßig versuchen den Preis für Therapie zu drücken .
Die Vergütungen der GebüTh stellen eine Übersicht der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Heilmittelvergütung dar.
Verträge zwischen dem Patienten und seinen Kostenträgern ( PKV und Beihilfe ) sind kein Bestandteil des Vertrags, welcher mit der Praxis abgeschlossen wurde und gelten als unrelevant für die Rechnungsstellung mit der Praxis.
Vielmehr ist der Patient dazu verpflichtet, sich VOR Behandlungsbeginn bei seiner zuständigen Versicherung über die Kostenerstattung zu informieren und ggf eine Zusatzversicherung abzuschließen
Eine Rechnungskürzung nach Therapiebeginn ist nicht zulässig !
Unsere Behandlungsverträge beinhalten:
1. Verträge zwischen Praxis und Patient werden immer schriftlich vereinbart
Der Patient erhält eine Ausfertigung dessen.
2. Alle relevanten Daten, sowie die vereinbarte Vergütung werden dort
aufgeführt
3. Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach dem Honorarvertrag, sind aber in jedem Fall sofort
fällig.
Zu zahlen im Lastschriftverfahren, Überweisung, in Bar oder per EC-Karte.
Diese sind wie folgt fällig: - Endrechnung nach 10 Tagen
- Zwischenrechnung nach 10 Tagen
4. Die Gültigkeit der Verträge
5. Hinweise zur Fälligkeit unabhängig von einer Erstattung
Bemessung der Gebühren für Leistungen der GebüTh
Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich:
a. Steigerungsfaktor auf den Regelsatz
nach dem 1,4 - 2,3-fachen Satz des in der GebüTh genannten
Regelsatz pro Leistungseinheit
b. Minutenpreis
nach der vereinbarten Vergütung pro Behandlungsminute.
Physiotherapie zwischen 1,48€ - 2,92€
Kriterien Preisdifferenzierung
• Berufliche Qualifikation ( Fortbildungen/Erfahrungen für bestimmte
Indikationen )
• Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistungen
( längere Therapiedauer als GKV )
• Vor-und Nacharbeit ( Mehraufwand )
• Umstände bei der Ausführung ( apparative Aspekte )
• Ausstattung /Einrichtung ( gehoben und technisch auf dem neuesten
Standard )
• Rezeptionsmitarbeiter ( reibungsloser Ablauf )
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Rezeptionsfachkraft Fr Kamirschak zur Verfügung
Urheberrechtsklausel
IBN: 978-3-928763-36-3• 11Auflage, August 2019• Best.-Nr. 1808
by Buchner et Partner GmbH, 24149 Kiel, Zum Kesselort 53
www.buchner.de• Tel:0800 5999 666
Druck: Hugo Hamann,Kiel
Gestaltung: www.cebedesign.de
Satz: Cornelia Brockstedt
Foto Umschlag: fotalia.com-Sort Moments