Praxis für Physiotherapie  

Inh. Sabrina Kubitz-Fengler 

Grundlage

 

Freiberuflicher in Deutschland sind in ihrer Preisgestaltung nicht vollkommen frei,  sondern durch gesetzliche und/oder berufsständische Gebührenordnungen dazu verpflichtet,  ihre Honorare in diesem Rahmen vorhersehbar,  nachvollziehbar und damit transparenter zu gestalten. 

Nur die freiberuflich tätigen Logopäden,  Stimm-,Sprech-undSprachheiltherapeuten, Ergo-und Physiotherapeuten sowie Podologen haben keinen solchen formalen Rahmen.

Dennoch muss die Preisgestaltung für den Patienten , nach dem Patientenrechtegesetz, nachvollziehbar und einsehbar sein. 

Dieser ungeregelte Zustand führt im Ergebnis dazu,  dass Kostenträger über ihre versicherten Patienten regelmäßig versuchen den Preis für Therapie zu drücken .

 

Die Vergütungen der GebüTh stellen eine Übersicht der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Heilmittelvergütung dar.

Verträge zwischen dem Patienten und seinen Kostenträgern ( PKV und Beihilfe ) sind kein Bestandteil des Vertrags, welcher mit der Praxis abgeschlossen wurde und gelten als unrelevant für die Rechnungsstellung mit der Praxis.

Vielmehr ist der Patient dazu verpflichtet, sich VOR Behandlungsbeginn bei seiner zuständigen Versicherung über die Kostenerstattung zu informieren und ggf eine Zusatzversicherung abzuschließen 

Eine Rechnungskürzung nach Therapiebeginn ist nicht zulässig !


Unsere Behandlungsverträge beinhalten:

1. Verträge zwischen Praxis und Patient werden immer schriftlich vereinbart 

    Der Patient erhält eine Ausfertigung dessen.

2. Alle relevanten Daten, sowie die vereinbarte Vergütung werden dort            

    aufgeführt

3. Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach dem Honorarvertrag, sind aber in jedem Fall sofort  

    fällig.

Zu zahlen im Lastschriftverfahren, Überweisung, in Bar oder per EC-Karte.

    Diese sind wie folgt fällig:     - Endrechnung nach 10 Tagen

                                                       - Zwischenrechnung nach 10 Tagen

4. Die Gültigkeit der Verträge

5. Hinweise zur Fälligkeit unabhängig von einer Erstattung



 

Bemessung der Gebühren für Leistungen der GebüTh

 

Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich:

a.               Steigerungsfaktor auf den Regelsatz

                   nach dem 1,4 - 2,3-fachen Satz des in der GebüTh genannten      

                   Regelsatz pro Leistungseinheit            

         

 

b.              Minutenpreis

                  nach der vereinbarten Vergütung pro Behandlungsminute.

                  Physiotherapie zwischen 1,48€ - 2,92€



 

Kriterien Preisdifferenzierung

 

•  Berufliche Qualifikation  ( Fortbildungen/Erfahrungen für bestimmte           

    Indikationen )

•  Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistungen 

   ( längere  Therapiedauer als GKV )

•  Vor-und Nacharbeit  ( Mehraufwand )

•  Umstände bei der Ausführung   ( apparative Aspekte )

•  Ausstattung /Einrichtung   ( gehoben und technisch auf dem neuesten      

   Standard )

•  Rezeptionsmitarbeiter  ( reibungsloser Ablauf )




Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Rezeptionsfachkraft Fr Kamirschak zur Verfügung 





Urheberrechtsklausel

IBN: 978-3-928763-36-3• 11Auflage, August 2019• Best.-Nr. 1808

by Buchner et Partner GmbH, 24149 Kiel, Zum Kesselort 53

www.buchner.de• Tel:0800 5999 666

Druck: Hugo Hamann,Kiel

Gestaltung: www.cebedesign.de

Satz: Cornelia Brockstedt

Foto Umschlag: fotalia.com-Sort Moments